Was versteht man unter 2. Wahl?
Bei den von uns bevorrateten Sonderposten handelt es sich überwiegend um werksseitig deklassierte Ware, welche dennoch den Anforderungen hinsichtlich des Werkstoffes, den Festigkeiten, den Abmessungen und dem Herstellverfahren gerecht wird.
In den meisten Fällen weisen Bleche oder Coils lediglich leichte Oberflächenfehler, wie Kratzer oder Zeilen, auf. Im Einzelfall sind Folien, Spannungen, Kantenschäden, Beulen und/oder geschliffene Oberflächen möglich.
Oftmals befindet sich darunter aber auch Material, das sich optisch von einer 1. Wahl nicht unterscheidet.
Grundsätzlich sind 2. Wahl – Sonderposten für untergeordnete Zwecke einzusetzen, also überall dort, wo keine einwandfreie Oberfläche (wie z.B. bei Sichtteilen) erforderlich ist.
Unser qualifiziertes Lagerpersonal prüft beim Wareneingang den Werkstoff mittels eines mobilen Röntgenfluoreszenzgerätes.
Einige Sonderposten sind mit einem Werkszeugnis (APZ 3.1) attestiert. Hinweise hierzu finden Sie in unserer Lagerliste.
Gerne geben wir Ihnen individuelle Auskunft bei Fragen hinsichtlich der bevorrateten Positionen; im Einzelfall sind auch Fotos möglich.
Profitieren auch Sie von interessanten Preisunterschieden zur 1. Wahl.